Änderung des Gesetzes für Anhängerzüge
Unter den neuen Verkehrsregeln, die 2019 in Kraft getreten sind, hat der Bundesrat beschlossen, den Zugang zum Führen von Anhängerzügen zu erleichtern und zu vereinfachen.
Ab dem 1. Februar 2019 gelten beim Führen von Anhängerzügen folgende Erleichterungen. Die Beschränkung in den Führerausweiskategorien BE, C1E und D1E auf Kombinationen, bei denen das Gesamtgewicht des Anhängers das Leergewicht des Zugfahrzeugs nicht überschreitet, wird aufgehoben.
Zusammenfassend ist eine Lizenz der Kategorie BE nur erforderlich, wenn das Gewicht der Baugruppe 3’500 kg überschreitet.
Weitere Informationen :
https://www.admin.ch/gov/fr/accueil/documentation/communiques.msg-id-73…

Agriswiss Partners SA
Chemin du Châtelard 2
1773 Chandon